Allgemeine  Schulordnung w ild   i ntuitiv   l ebendig   d ankbar
Kathrin Floerke +49 8802 906257
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© 2024 Familien-Wildnis-Schule TORTUGA kontakt@familien-wildnis-schule
Allgemeine Schulordnung (ASo) Vorneweg ist es uns sehr wichtig mitzuteilen, dass wir ALLEN den Weg ermöglichen wollen an unseren Kursen teilzunehmen. Wie viel haben wir alle geschenkt bekommen, um diese Arbeit zu tun, gerne geben wir es weiter, leben aber zum Teil auch davon. Lasst uns ins Gespräch gehen und schauen, was für alle stimmig ist. Die Preise sind immernoch niedrig und für manche vielleicht nicht machbar, andere können es aber gut aufbringen. Es freut uns sehr, wenn diejenigen, denen es möglich ist, auch mehr geben und einen Ausgleich im Kleinen entstehen darf. So wird unser Wunsch wahr, den Weg allen möglich zu machen. Wir danken Euch sehr dafür und gehen verantwortungsvoll damit um, danke für Euer Vertrauen. Camps und Seminare: • Mit dem Einzahlen der Anmeldegebühr wird die Anmeldung verbindlich. • Der Restbetrag der Camp-/bzw Seminarkosten muss bis spätestens zum Anmeldeschluss überwiesen werden. Bei Absage danach erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn für eine Ersatzperson(en) gesorgt wird. Bei einer Absage drei Wochen vor Beginn des Camps wird die Anmeldegebühr einbehalten. Die Anmeldedaten werden zur Bearbeitung und Verwaltung unserer FWS-EDV gespeichert und innerhalb des Angebots für Fahrgemeinschaftsbildung weitergegeben. Sollte das unerwünscht sein, bitte kurz schriftlich mitteilen. Die Anmeldung wird bestätigt. Die Zahl der Teilnehmenden ist je nach Bildungsangebot beschränkt, ebenso die Mindestteilnehmendenzahl festgelegt. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung bis zum Anmeldeschluss abgesagt werden, ohne dass Regressforderungen angemeldet werden können. Wird die Durchführung des Bildungsangebots infolge höherer Gewalt oder sonstiger von der Leitung nicht zu vertretenden Umständen unmöglich, kann der Teilnehmende hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall rückerstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung verfällt die Teilnahmegebühr. Ein Anspruch auf teilweise Erstattung der Gebühr, wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen, ist nicht möglich. Die Leitung übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Teilnehmenden an Gegenständen oder Personen verursacht werden. Jeder nimmt an dem Angebot als eigenverantwortlicher Mensch teil, trägt die volle Verantwortung für sich und alle benutzten Gegenstände. • Eltern Minderjähriger übertragen dem Personal die Aufsicht und Betreuung ihrer Kinder Über die erhöhten Risiken aufgrund der Covid 19 (und anderer Krankheiten) Ansteckungsgefahr sind sich die Sorgeberechtigten bewusst und übernehmen darüber die volle Verantwortung. Die Campleitung geht davon aus, dass die Teilnehmenden frei von ansteckenden Krankheiten sind. Jeder Teilnehmende bestätigt, dass er/sie körperlich und geistig fähig ist, an dem jeweiligen Bildungsangebot teilzunehmen. Er/Sie verpflichtet sich allen Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Sollte das Verhalten für die Gruppe nicht mehr tragbar sein, wird das weitere Teilnehmen untersagt ohne Rückforderungen geltend machen zu können. Krankheiten, Einschränkungen (insbesondere Allergien und Nichtschwimmer) oder bestimmte Behinderungen, sowie eine notwendige Einnahme von Medikamenten muss der Leitung mit der Anmeldung mitgeteilt werden. Für die Teilnehmenden besteht keine Unfall- bzw Haftpflichtversicherung. Es wird empfohlen, falls noch kein Versicherungsschutz besteht, eine dementsprechende Versicherung abzuschließen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Auf die nicht ausschließbaren Risiken beim Aufenthalt im Freien, mit Feuer und beim Umgang mit Tieren, mit Werkzeug und in unwegsamen Geländen, teils auch nachts, wird ausdrücklich hingewiesen. • Während der gesamten Veranstaltungszeit gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Fotos werden nur in Absprache mit der Leitung gemacht. Ein Weiterreichen der Fotos - egal in welcher Form - ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betreffenden nicht gestattet. Im Interesse aller Teilnehmenden ist das Benutzen von elektronischen Geräten, Handys und Musikwiedergabegeräten für alle Minderjährigen untersagt. Die eventuelle Unwirksamkeit einer der zuvor genannten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
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Allgemeine Schulordnung (ASo) Vorneweg ist es uns sehr wichtig mitzuteilen, dass wir ALLEN den Weg ermöglichen wollen an unseren Kursen teilzunehmen. Wie viel haben wir alle geschenkt bekommen, um diese Arbeit zu tun, gerne geben wir es weiter, leben aber zum Teil auch davon. Lasst uns ins Gespräch gehen und schauen, was für alle stimmig ist. Die Preise sind immernoch niedrig und für manche vielleicht nicht machbar, andere können es aber gut aufbringen. Es freut uns sehr, wenn diejenigen, denen es möglich ist, auch mehr geben und einen Ausgleich im Kleinen entstehen darf. So wird unser Wunsch wahr, den Weg allen möglich zu machen. Wir danken Euch sehr dafür und gehen verantwortungsvoll damit um, danke für Euer Vertrauen. Camps und Seminare: Mit dem Einzahlen der Anmeldegebühr wird die Anmeldung verbindlich. Der Restbetrag der Camp-/bzw Seminarkosten muss bis spätestens zum Anmeldeschluss überwiesen werden. Bei Absage danach erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn für eine Ersatzperson(en) gesorgt wird. Bei einer Absage drei Wochen vor Beginn des Camps wird die Anmeldegebühr einbehalten. Die Anmeldedaten werden zur Bearbeitung und Verwaltung unserer FWS-EDV gespeichert und innerhalb des Angebots für Fahrgemeinschaftsbildung weitergegeben. Sollte das unerwünscht sein, bitte kurz schriftlich mitteilen. Die Anmeldung wird bestätigt. Die Zahl der Teilnehmenden ist je nach Bildungsangebot beschränkt, ebenso die Mindestteilnehmendenzahl festgelegt. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung bis zum Anmeldeschluss abgesagt werden, ohne dass Regressforderungen angemeldet werden können. Wird die Durchführung des Bildungsangebots infolge höherer Gewalt oder sonstiger von der Leitung nicht zu vertretenden Umständen unmöglich, kann der Teilnehmende hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall rückerstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung verfällt die Teilnahmegebühr. Ein Anspruch auf teilweise Erstattung der Gebühr, wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen, ist nicht möglich. Die Leitung übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Teilnehmenden an Gegenständen oder Personen verursacht werden. Jeder nimmt an dem Angebot als eigenverantwortlicher Mensch teil, trägt die volle Verantwortung für sich und alle benutzten Gegenstände. Eltern Minderjähriger übertragen dem Personal die Aufsicht und Betreuung ihrer Kinder Über die erhöhten Risiken aufgrund der Covid 19 (und anderer Krankheiten) Ansteckungsgefahr sind sich die Sorgeberechtigten bewusst und übernehmen darüber die volle Verantwortung. Die Campleitung geht davon aus, dass die Teilnehmenden frei von ansteckenden Krankheiten sind. Jeder Teilnehmende bestätigt, dass er/sie körperlich und geistig fähig ist, an dem jeweiligen Bildungsangebot teilzunehmen. Er/Sie verpflichtet sich allen Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Sollte das Verhalten für die Gruppe nicht mehr tragbar sein, wird das weitere Teilnehmen untersagt ohne Rückforderungen geltend machen zu können. Krankheiten, Einschränkungen (insbesondere Allergien und Nichtschwimmer) oder bestimmte Behinderungen, sowie eine notwendige Einnahme von Medikamenten muss der Leitung mit der Anmeldung mitgeteilt werden. Für die Teilnehmenden besteht keine Unfall- bzw Haftpflichtversicherung. Es wird empfohlen, falls noch kein Versicherungsschutz besteht, eine dementsprechende Versicherung abzuschließen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Auf die nicht ausschließbaren Risiken beim Aufenthalt im Freien, mit Feuer und beim Umgang mit Tieren, mit Werkzeug und in unwegsamen Geländen, teils auch nachts, wird ausdrücklich hingewiesen. Während der gesamten Veranstaltungszeit gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Fotos werden nur in Absprache mit der Leitung gemacht. Ein Weiterreichen der Fotos - egal in welcher Form - ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betreffenden nicht gestattet. Im Interesse aller Teilnehmenden ist das Benutzen von elektronischen Geräten, Handys und Musikwiedergabegeräten für alle Minderjährigen untersagt. Die eventuelle Unwirksamkeit einer der zuvor genannten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.