Allgemeine Schulordnung (ASo)
Vorneweg
ist
es
uns
sehr
wichtig
mitzuteilen,
dass
wir
ALLEN
den
Weg
ermöglichen
wollen
an
unseren
Kursen
teilzunehmen.
Wie
viel
haben
wir
alle
geschenkt
bekommen,
um
diese
Arbeit
zu
tun,
gerne
geben
wir
es
weiter,
leben
aber
zum
Teil
auch
davon.
Lasst
uns
ins
Gespräch
gehen
und
schauen,
was
für
alle
stimmig
ist.
Die
Preise
sind
immernoch
niedrig
und
für
manche
vielleicht
nicht
machbar,
andere
können
es
aber
gut
aufbringen.
Es
freut
uns
sehr,
wenn
diejenigen,
denen
es
möglich
ist,
auch
mehr
geben
und
einen
Ausgleich
im
Kleinen
entstehen
darf.
So
wird
unser
Wunsch
wahr,
den
Weg
allen
möglich zu machen. Wir danken Euch sehr dafür und gehen verantwortungsvoll damit um, danke für Euer Vertrauen.
Camps und Seminare:
• Mit dem Einzahlen der Anmeldegebühr wird die Anmeldung verbindlich.
• Der Restbetrag der Camp-/bzw Seminarkosten muss bis spätestens zum Anmeldeschluss überwiesen werden.
•
Bei
Absage
danach
erfolgt
eine
Rückerstattung
nur,
wenn
für
eine
Ersatzperson(en)
gesorgt
wird.
Bei
einer
Absage
drei Wochen vor Beginn des Camps wird die Anmeldegebühr einbehalten.
•
Die
Anmeldedaten
werden
zur
Bearbeitung
und
Verwaltung
unserer
FWS-EDV
gespeichert
und
innerhalb
des
Angebots für Fahrgemeinschaftsbildung weitergegeben.
Sollte das unerwünscht sein, bitte kurz schriftlich mitteilen.
•
Die
Anmeldung
wird
bestätigt.
Die
Zahl
der
Teilnehmenden
ist
je
nach
Bildungsangebot
beschränkt,
ebenso
die
Mindestteilnehmendenzahl
festgelegt.
Wird
diese
nicht
erreicht,
kann
die
Veranstaltung
bis
zum
Anmeldeschluss
abgesagt
werden,
ohne
dass
Regressforderungen
angemeldet
werden
können.
Wird
die
Durchführung
des
Bildungsangebots
infolge
höherer
Gewalt
oder
sonstiger
von
der
Leitung
nicht
zu
vertretenden
Umständen
unmöglich,
kann
der
Teilnehmende
hieraus
weder
Schadensersatzansprüche
noch
ein
Rücktrittsrecht
herleiten.
Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall rückerstattet.
•
Bei
Abbruch
der
Veranstaltung
verfällt
die
Teilnahmegebühr.
Ein
Anspruch
auf
teilweise
Erstattung
der
Gebühr,
wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen, ist nicht möglich.
•
Die
Leitung
übernimmt
keine
Haftung
für
Schäden,
die
von
anderen
Teilnehmenden
an
Gegenständen
oder
Personen verursacht werden.
•
Jeder
nimmt
an
dem
Angebot
als
eigenverantwortlicher
Mensch
teil,
trägt
die
volle
Verantwortung
für
sich
und
alle
benutzten Gegenstände.
• Eltern Minderjähriger übertragen dem Personal die Aufsicht und Betreuung ihrer Kinder
•
Über
die
erhöhten
Risiken
aufgrund
der
Covid
19
(und
anderer
Krankheiten)
Ansteckungsgefahr
sind
sich
die
Sorgeberechtigten
bewusst
und
übernehmen
darüber
die
volle
Verantwortung.
Die
Campleitung
geht
davon
aus,
dass
die Teilnehmenden frei von ansteckenden Krankheiten sind.
•
Jeder
Teilnehmende
bestätigt,
dass
er/sie
körperlich
und
geistig
fähig
ist,
an
dem
jeweiligen
Bildungsangebot
teilzunehmen.
•
Er/Sie
verpflichtet
sich
allen
Anweisungen
des
Personals
Folge
zu
leisten.
Sollte
das
Verhalten
für
die
Gruppe
nicht
mehr tragbar sein, wird das weitere Teilnehmen untersagt ohne Rückforderungen geltend machen zu können.
•
Krankheiten,
Einschränkungen
(insbesondere
Allergien
und
Nichtschwimmer)
oder
bestimmte
Behinderungen,
sowie eine notwendige Einnahme von Medikamenten muss der Leitung mit der Anmeldung mitgeteilt werden.
•
Für
die
Teilnehmenden
besteht
keine
Unfall-
bzw
Haftpflichtversicherung.
Es
wird
empfohlen,
falls
noch
kein
Versicherungsschutz besteht, eine dementsprechende Versicherung abzuschließen.
•
Die
Teilnahme
erfolgt
auf
eigenes
Risiko.
Auf
die
nicht
ausschließbaren
Risiken
beim
Aufenthalt
im
Freien,
mit
Feuer
und
beim
Umgang
mit
Tieren,
mit
Werkzeug
und
in
unwegsamen
Geländen,
teils
auch
nachts,
wird
ausdrücklich
hingewiesen.
• Während der gesamten Veranstaltungszeit gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
•
Fotos
werden
nur
in
Absprache
mit
der
Leitung
gemacht.
Ein
Weiterreichen
der
Fotos
-
egal
in
welcher
Form
-
ist
ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betreffenden nicht gestattet.
•
Im
Interesse
aller
Teilnehmenden
ist
das
Benutzen
von
elektronischen
Geräten,
Handys
und
Musikwiedergabegeräten für alle Minderjährigen untersagt.
•
Die
eventuelle
Unwirksamkeit
einer
der
zuvor
genannten
Bestimmungen
berührt
nicht
die
Wirksamkeit
der
anderen Bestimmungen.